• Patientenaufklärung

    war noch nie so einfach!

Wieder alles richtig gerechnet?

Der Synadoc-Zahnersatzrechner steht seit Anfang 2005 – also jetzt mehr als 16 Jahre – im Internet kostenlos zur Verfügung und hat in diesem Jahr durchschnittlich mehr als 1.000 verschiedene ZE-Planungen pro Tag richtig berechnet. Diese Zahl von Anfragen zeigt, dass es mit der Qualität der in den Praxen eingesetzten Planungsprogramme nicht weit her ist. Hierzu ein aktuelles Beispiel aus einer Zahnarztpraxis:
Geplant wurde eine kombiniert festsitzend-herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer wie im folgenden Zahnschema dargestellt.

Was ist denn daran falsch?

Nun – falsch ist zunächst die vom Praxisprogramm vorgegebene Regelversorgung, die einen Festzuschuss 2.3 für die Brücke von Zahn 12 auf Zahn 23 postuliert. Der Festzuschuss 2.3 für eine Brücke mit drei fehlenden Zähnen ist bei diesem Befund nicht möglich – Zitat aus den Bestimmungen:

„Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.“

In der Rubrik „III Kostenplanung“ des Heil- und Kostenplans war dann als einzige Position 8 x BEMA-Nr. 19 eingetragen, was bedeutet, dass der gesamte Fall als gleichartige Versorgung beantragt wurde. Auch dies ist falsch, denn ein Modellguss wird nicht automatisch gleichartig, wenn vollverblendete Kronen in demselben Kiefer beantragt werden. Es handelt sich hier vielmehr um einen sogenannten Mischfall, bei dem sowohl BEMA-Leistungen wie der Modellguss als auch gleichartige vollverblendete Kronen sowie andersartige Brückenversorgungen zusammen im selben Kiefer auftreten.
Im Festzuschusskompendium der KZBV „Schwere Kost für leichtes Arbeiten“ findet man im Abschnitt „5.4 Mischfälle“ die folgende Aussage:

„Ein Mischfall liegt vor, wenn in einer Zahnersatzversorgung neben einem andersartigen Zahnersatz gleichzeitig auch Regelversorgungen und/oder gleichartiger Zahnersatz vorkommen. Für die Vergütung der Leistungen gilt:
- Regelversorgungsbestandteile immer nach BEMA und im Labor nach BEL
- Mehrleistungsbestandteile bei gleichartigem Zahnersatz nach GOZ
- Andersartiger Zahnersatz nach GOZ“

Solche Mischfälle konnten von dem in der Praxis eingesetzten Verwaltungsprogramm nicht dargestellt werden – pro Kiefer musste man sich also entweder für eine regel-, gleich- oder andersartige Versorgung entscheiden – mit den entsprechend falschen Ergebnissen. Natürlich hat die Krankenkasse den völlig falschen Plan so genehmigt und abgerechnet, wobei wir bei einem wichtigen Thema wären – dem Regress: Sollte die Krankenkasse später einmal feststellen, dass sie Zahlungen ohne Rechtsgrundlage geleistet hat, wird sie die zu viel gezahlten Beträge vom Zahnarzt zurückfordern.
Wer also diese Risiken vermeiden und mehr Zuzahler-Leistungen empfehlen möchte, sollte die Synadoc-CD abonnieren - weiterlesen...

Über uns

Seit Jahrzehnten spezialisiert auf zahnärztliche Abrechnung bietet die Synadoc AG Zahnärzten Hilfestellung bei Planungen und Patientenaufklärungen. Die "Digitale Planungshilfe" der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die allen Zahnärzten kostenlos zur Verfügung steht, kommt aus dem Hause "Synadoc"!

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